Die §57a-Begutachtung (Pickerl)
Bei Auto22 in jedem Punkt objektiv und kompetent.
Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch die Fa. Auto22 spart Zeit und Geld.
Vorteile der §57a-Begutachtung
- Objektive Diagnose
- Geringer Kostenbeitrag
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
- Auto22-Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen
Ablauf der Auto22 Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung.
Die Überprüfung dauert rund 1 Stunde.
Für die Überprüfung mitzubringen sind Ihre KfZ-Zulassungspapiere
Wo wird §57a durchgeführt und was kostet die Begutachtung?
Die Überprüfung erfolgt direkt in unserer Werkstatt.
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
- seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung.
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Microcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
- Anhänger
Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung.
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
- abgasarme Motorräder
- Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
§57a-Begutachtung

