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Die §57a-Begutachtung (Pickerl)

Bei Auto22 in jedem Punkt objektiv und kompetent.

 

Was ist die §57a-Begutachtung?

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch die Fa. Auto22 spart Zeit und Geld.

Vorteile der §57a-Begutachtung

  • Objektive Diagnose
  • Geringer Kostenbeitrag
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
  • Auto22-Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen

Ablauf der Auto22 Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung.
Die Überprüfung dauert rund 1 Stunde.
Für die Überprüfung mitzubringen sind Ihre KfZ-Zulassungspapiere

Wo wird §57a durchgeführt und was kostet die Begutachtung?

Die Überprüfung erfolgt direkt in unserer Werkstatt.

Was wird überprüft? (Prüfelemente)

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

  • seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung.

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi bis 3,5t
  • Versehrtenfahrzeuge PKW
  • Microcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
  • Anhänger

Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung.

Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?

Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:

  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
  • abgasarme Motorräder
  • Elektro-KFZ

Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.